Wir verwenden Cookies und vergleichbare Dienste zur Verarbeitung von personenbezogenen Daten und Informationen von Endgeräten. Diese Verarbeitungen ermöglicht das Einbinden von externen Diensten und Inhalte Dritter, der statistischen Analyse und hilft uns dabei, Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten, unsere Websites ständig zu verbessern und Ihnen Angebote zu unterbreiten, die auf Ihre Interessen zugeschnitten sind. Hierzu werden je nach Dienst auch Daten Dritte weitergegeben und verarbeitet.
Mit dem Klick auf den Button "Alle akzeptieren" erklären Sie sich mit der Verwendung von Cookies einverstanden. Ihre Einwilligung ist freiwillig, für die Nutzung der Webseite nicht zwingend erforderlich und kann jederzeit von Ihnen mit einem Klick auf den Link Datenschutzerklärung rechts/links unten widerrufen werden. Impressum. Cookie-Policy.
Details zeigen
Erweiterte Einstellungen
Mit der Hauptuntersuchung[1] [2] für meinen Transporter.
In Ihrem Alltag gehören Sicherheit und Effizienz zu den Grundbausteinen Ihres Erfolgs. Dabei möchten wir Sie unterstützen: mit der Hauptuntersuchung mit integrierter Abgasuntersuchung zum attraktiven Angebotspreis. Mit nur einem Stopp ist die Prüfung erledigt – und Sie können erneut durchstarten.
Alle zwei Jahre steht dieser Pflichttermin an – bei Neuwagen sind es drei. Wann der Termin für Ihr Fahrzeug wieder fällig wird, können Sie im Fahrzeugschein nachlesen oder an der Prüfplakette am hinteren Nummernschild ablesen. Die Zahl in der Mitte gibt das Jahr an, die senkrecht stehende Zahl steht für den Monat.
Die Hauptuntersuchung mit integrierter Abgasuntersuchung erhalten Sie für folgende Fahrzeugklassen zu einem attraktiven Festpreis (alle Preise zzgl. MwSt.):
| Bis 3,5 t | 108,40 € |
| 3,51 t bis 7,5 t | 143,57 € |
Nehmen Sie Kontakt mit uns auf, wir beraten Sie gern.
[1] Die Hauptuntersuchung wird von einem unabhängigen amtlichen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation durchgeführt. Der Teil Abgasuntersuchung wird dabei vom Prüfingenieur oder von einem unserer autorisierten Mitarbeiter durchgeführt.
[2] Wird der Vorführtermin um mehr als zwei Monate überschritten, ist eine umfangreichere Untersuchung (Ergänzungsuntersuchung) vorgeschrieben. Die Hauptuntersuchungsgebühr wird dabei aufgrund des Mehraufwandes erhöht.